Projekt
Welches Ziel hat das Projekt "Rettungsdienst im Fokus" bzw. "Inno_RD"?
„Inno_RD“ ist ein Projekt, das zur Verbesserung der Versorgung von Rettungsdienstpatienten in Deutschland beitragen soll.
Neben der Projektleitung durch das Institut für Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg beteiligen sich der BKK Dachverband e.V., das Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes e.V, die Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg sowie die Abteilung Medizinische Informatik der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (weitere Informationen: hier). Weiterhin wird das Projektkonsortium von Kooperationspartnern unterstützt:
- 11 Betriebskrankenkassen (Audi BKK, BKK Pfalz, BKK VerbundPlus, BKK ZF & Partner, BMW BKK, Bosch BKK, Daimler BKK, Die Schwenninger Krankenkasse, mhplus Betriebskrankenkasse, pronova BKK, Siemens-Betriebskrankenkasse)
- Bayerisches Rotes Kreuz
- Rettungsdienst Heidenheim-Ulm gGmbh
Das Projekt wertet Krankenkassen-, Rettungsdienst- und Befragungsdaten aus. Für einen Teil der Patient_innen werden diese drei Datenarten miteinander verknüpft ausgewertet, so dass die Wissenschaftler_innen den Verlauf und die Ergebnisse der Rettungsdiensteinsätze erkennen können. Dadurch sollen unter anderem folgende Fragen beantwortet werden: Welche Gründe gibt es für den Rettungsdiensteinsatz? Werden Patient_innen in die richtige Zielklinik gebracht? Wodurch treten Verzögerungen auf? Welche Defizite in der Versorgung gibt es?
Weiterhin werden im Zuge des Projektes drei Fokusgruppeninterviews mit rund 30 Experten geführt (ca. 10 Experten pro Fokusgruppe). Die Experten werden in diesem Rahmen sogenannte Fallvignetten, d. h. typisierte Fallbeispiele zu einem Rettungsdienstpatienten, beurteilen und diskutieren. Darauf aufbauend werden sie grundlegende Handlungsempfehlungen für eine bessere Versorgung entwickeln (s. Fallvignetten).
Rettungsdienstdaten
Warum brauchen Sie Rettungsdienstdaten?
Die Leitstelle sowie das Einsatzpersonal im Rettungsdienst (Notärzte und nicht-ärztliches Personal) dokumentieren wichtige Informationen zum Verlauf des Rettungsdiensteinsatzes und zu den durchgeführten Maßnahmen. Dadurch erhalten wir unter anderem Informationen zur medizinischen Behandlung, die Sie als Patient_in voraussichtlich nicht genau benennen könnten. Die Rettungsdienstdaten erhalten wir -- wie alle anderen Daten -- natürlich nur pseudonymisiert. Wir betreiben ausschließlich Forschung in Sinne der Qualitätssicherung und können nicht rückschließen, wer Sie sind.
Welche Rettungsdienstdaten sind genau von Interesse?
Es sollen Leitstellen-, Notfallsanitäter- und/oder Notarztdaten für Rettungsdiensteinsätze aus dem Jahr 2016 analysiert werden, die in ausgewählten Kreisverbänden Baden-Württembergs (BW) und Bayerns (BY) anfielen. Für diese Daten ist es unerheblich, welcher Krankenkasse die/der Patient_in angehört.
Diese Rettungsdienstdaten liefern u. a. Verdachtsdiagnosen und durchgeführte Maßnahmen sowie strukturrelevante Daten (z. B. ob ein Notarzt in die Rettungsdienstversorgung einbezogen war). Von Interesse sind fast alle Informationen des Minimalen Notfalldatensatzes (MIND), die im Rahmen der Dokumentation durch Notfallsanitäter oder Notärzte anfallen, samt ausgewählter Abrechnungsinformationen (z.B. Geschlecht, Geburtsjahr, vierstellige Postleitzahl, Name der Krankenkasse). Ebenso werden die schriftlichen Leitstellendokumentationen (v. a. wesentliche Zeitstempel, Einsatzstichworte und disponierte Rettungsmittel) samt Auftragsnummer benötigt.
Es werden u. a. nicht übermittelt: Geburtsdatum, Name, Anschrift oder Krankenversichertennummer werden nicht freigegeben.
Krankenversicherungsdaten
Warum möchten Sie Daten von den Krankenkassen?
Von Interesse sind Risikofaktoren, Diagnosen und Behandlungen aus dem Zeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2017. Diese Daten aus dem Zeitraum vor- und nach Ihrem Rettungsdiensteinsatz 2016 sind nötig, um die Qualität des Rettungsdiensteinsatzes einschätzen zu können. Wenn wir beispielsweise Daten zu Ihrem Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen in unseren Analysen einberechnen, können wir die Versorgungsergebnisse in unterschiedlichen Regionen Deutschlands fairer miteinander vergleichen. Durch die Krankenkassendaten können wichtige Ereignisse und Ergebnisse in Zusammenhang mit dem Rettungsdiensteinsatz einbezogen werden.
Welche Krankenkassendaten sind genau von Interesse?
Wenn Sie dies nicht ablehnen, würden an die Universität Magdeburg maximal übermittelt:
- Geburtsjahr, Geschlecht, die ersten vier Ziffern Ihrer Postleitzahl
- Diagnosen und ärztliche Leistungen vor, während und nach dem Rettungsdiensteinsatz:
- ambulante ärztliche Leistungen,
- stationäre Behandlung
- Arbeitsunfähigkeit
- Arzneimittel
- Krankentransport
Die Krankenkassendaten erhalten weder Ihren Namen, noch Ihr Geburtsdatum, Ihre Krankenversichertennummer oder Ihre Adresse.
Was passiert mit meinen Krankenversicherungsdaten? Kann man Rückschlüsse auf meine Person ziehen?
Die datenauswertenden Stellen (Universität Magdeburg und Universitätsklinikum Magdeburg) erhalten höchstens Daten, mit denen keine direkten Rückschlüsse auf Sie als Person möglich sind. Ihr Name, Adresse, Geburtsdatum und Krankenversichertennummer werden nicht an die Datenauswerter weitergeleitet. Für die Analysen bekommen Ihre Daten eine zufällig gewählte Identifikationsnummer (Pseudonym), sodass ein Rückschluss auf Ihre Person nicht möglich ist. Diese Nummer ist nötig, damit Ihre Krankenkassendaten mit den Befragungs- und Rettungsdienstdaten verknüpft werden können. Die Wissenschaftler der Universität und des Universitätsklinikums Magdeburgs werten Ihre Daten ausschließlich zur Versorgungsforschung aus und leiten sie nicht an Dritte weiter.
Fokusgruppeninterviews
Was sind Fokusgruppeninterviews?
Fokusgruppeninterviews sind „strukturierte Formen von Gruppendiskussionen“[1]. Fokusgruppen diskutieren einen ausgewählten thematischen Bezug, in unserem Falle die (Notfall)Versorgung von Rettungsdienstpatient_innen. In Inno_RD diskutieren rund 10 Experten pro Fokusgruppensitzung, d. h. rund 30 Experten insgesamt. Die Fokusgruppen werden durch zwei Moderatoren angeleitet. Um die Diskussion der Experten zielgerichtet, aber dennoch offen anzuregen, werden den Teilnehmer_innen sogenannte Fallvignetten zur Verfügung gestellt.
Fallvignetten sind typisierte Fallbeispiele, die sich an realen Begebenheiten orientierten. Sie sollen einen Erzählanreiz in den Fokusgruppen setzen. Durch die Fallvignetten sollen die Fokusgruppenmitglieder angeregt werden, die Beispiele zu beurteilen, zu diskutieren und weiterführende Handlungsmöglichkeiten oder -alternativen zu entwickeln (vgl. [2]).
Warum wurde ich für das Fokusgruppeninterview ausgewählt?
Die Auswahl der Fokusgruppenmitglieder erfolgte auf der Grundlage von Recherchen der Projektmitarbeiter_innen und auf Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirates des Inno_RD-Projektes. Die Fokusgruppenmitglieder stammen aus unterschiedlichen Bereichen, z. B. Vertreter aus dem Bereich Rettungsdienst, Recht, Qualifizierung, Patientenvertretung.
Wie erteile ich meine Einwilligungserklärung?
Die Einwilligungserklärung erhalten die Fokusgruppenmitglieder vorab vom Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes e. V. proaktiv zugeschickt. Falls Sie einer Teilnahme zugestimmt haben, aber wider Erwarten keine Einwilligungserklärung erhalten haben, können Sie sich gerne an Frau Doreen Branse () wenden. Spätestens zum Termin Ihrer Fokusgruppensitzung geben Sie vor Ort bitte Ihre unterschriebene Einwilligungserklärung bei einem Projektmitarbeiter des Inno_RD-Teams ab.
Was passiert mit den Daten aus den Fokusgruppeninterviews?
Die erhobenen Video- und Tonaufzeichnungen der Fokusgruppeninterviews werden federführend vom DRK Generalsekretariat transkribiert und ausgewertet. Die Mitarbeiter des Instituts für Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung der Universität Magdeburg können bei der Erhebung, Transkription und Analyse der qualitativen Daten unterstützen (für Weiteres siehe Abschnitt Datenschutz).
Versichertenbefragung
Was wollen Sie mit der Befragung erreichen?
Die Befragung soll Rückschlüsse auf Nutzungsverhalten und die Versorgungsstruktur der Notfallrettung geben. Sie soll letzten Endes als Bestandsaufnahme dienen, um Ansätze zur Verbesserungen und Neustrukturierungen im Rettungsdienst und angrenzender Bereiche (v. a. ambulant/stationär) zu empfehlen.
Warum wurde ich von meiner Krankenkasse angeschrieben?
Ihre Krankenkasse kooperiert mit dem Projekt „Inno_RD" und engagiert sich für eine bessere Versorgung ihrer Versicherten. Sie wurden für die Befragung ausgewählt, da Sie in einer der acht Analyse-Regionen in Bayern und Baden-Württemberg wohnen und im Jahr 2016 einen Rettungsdiensteinsatz hatten.
Ich habe von dem Projekt erfahren und hatte 2016 einen Rettungsdiensteinsatz. Warum wurde ich nicht angeschrieben?
In den Analyse-Regionen finden viele Rettungsdiensteinsätze statt. Es reicht für die Fragestellungen des Projektes jedoch aus, wenn rund 1.500 Versicherte angeschrieben werden. Die Auswahl der Befragten erfolgte nach dem Zufallsprinzip.
Was habe ich von der Teilnahme? Warum sollte ich den Fragebogen ausfüllen?
Das Projekt erarbeitet, wie die Notfallversorgung verbessert werden kann. Davon könnten auch Sie zukünftig profitieren. Die Teilnahme ist freiwillig. Ihre Krankenkasse oder Ihr Rettungsdienstanbieter erfährt nicht, was Sie geantwortet haben. Es entstehen Ihnen durch die Teilnahme keine unmittelbaren Vorteile (z.B. Prämien oder Sachgeschenke).
Jedoch: Ohne die Befragung können wir die Notfallversorgung nicht ausreichend analysieren. Nur Sie als Patient können berichten, was rund um Ihren Rettungsdiensteinsatz gut lief und was besser hätte sein können. Wir benötigen auch Ihre Einschätzung, wie sich Ihre Gesundheit weiterentwickelt hat. Denn wie Ihr Einsatz für Sie wirklich war, können wir auf keine andere Art und Weise feststellen.
Erfahren meine Krankenkasse oder der Rettungsdienstanbieter von meinen Antworten?
Nein. Für die Auswertung der Fragebögen sind ausschließlich die Universität und das Universitätsklinikum Magdeburg verantwortlich. Ihre Krankenkasse oder der Rettungsdienstanbieter erhalten Ihren Fragebogen nicht. Diese erfahren auch nicht, was Sie geantwortet haben. Es werden nur Analysen für größere Gruppen an Personen veröffentlicht, die keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen. Durch die Befragung können auch keine Rückschlüsse auf einzelne Rettungsdienstmitarbeiter gezogen werden. Bitte füllen Sie den Fragenbogen wahrheitsgemäß aus. Durch die Beantwortung der Fragen entstehen Ihnen keine Nachteile.
Wie erteile ich eine Einwilligungserklärung?
Falls Sie im Zuge der Patientenbefragung von Ihrer Krankenkasse angeschrieben wurden: Sie erteilen dem Projekt Ihre Einwilligung, Krankenversicherungsdaten zu übermitteln, indem Sie den Fragebogen an die Universität Magdeburg senden. Sie stimmen somit zu, dass ein für das Forschungsprojekt relevanter Teil Ihrer Krankenversicherungsdaten zusammen mit den Befragungs- und Rettungsdienstdaten ausgewertet wird. Eine separate Einwilligungserklärung ist nicht notwendig.
Erhält die Universität Magdeburg keinen Fragebogen von Ihnen zurück, werden Ihre Krankenversicherungsdaten auch nicht an die Universität übermittelt.
Wie kann ich der Weitergabe meiner Krankenversicherungsdaten an die Universität Magdeburg widersprechen bzw. nicht zustimmen?
Nur wenn Sie den Fragebogen an die Universität Magdeburg schicken, werden Teile Ihrer pseudonymisierten Krankenkassendaten weitergeleitet. Falls Sie nicht möchten, dass Ihre Krankenkassendaten im Projekt „Inno_RD“ übermittelt und ausgewertet werden, vernichten Sie einfach den Fragebogen.
Auf jedem Fragebogen ist eine zufällig gewählte Identifikationsnummer vermerkt. So kann sichergestellt werden, dass nur von den Angeschriebenen die Krankenkassendaten übermittelt werden, von denen auch ein Fragebogen bzw. eine Identifikationsnummer bei der Universität Magdeburg vorliegt.
Kommen Kosten auf mich zu, wenn ich den Fragebogen ausfülle?
Nein, Ihnen entstehen keine Kosten. Dem Fragebogen liegt ein Rücksendeumschlag bei mit dem Vermerk "Gebühr bezahlt Empfänger". Die Kosten der Rücksendung tragen wir.
Bekomme ich nun ständig Post von Ihnen?
Nein, im Rahmen des Projektes werden Sie nur einmalig angeschrieben.
Ich kann den Fragebogen nicht selbstständig ausfüllen. Kann mich jemand beim Ausfüllen unterstützen?
Ja, sollten Sie körperlich nicht in der Lage sein, den Fragebogen auszufüllen, kann gerne eine andere Person Ihre Antworten eintragen.
Wie sende ich den Fragebogen zurück?
Bitte schicken Sie den ausgefüllten Fragebogen ohne das Anschreiben (das Ihre Adresse enthält) in dem beigelegten Kuvert an die Universität Magdeburg. Falls Sie in der Bosch BKK, Die Schwenninger Betriebskrankenkasse oder der BKK VerbundPlus versichert sind, schicken Sie bitte den Fragebogen bis zum 16.11.2018 los; falls Sie bei der BMW BKK versichert sind, bis zum 02.12.2018. Die Adresse der Universität ist bereits auf dem Kuvert festgehalten. Vermerken Sie bitte NICHT Ihren Absender auf dem Briefumschlag. Das Kuvert ist bereits ausreichend frankiert („Gebühr bezahlt Empfänger“).
Kann ich mein Einverständnis zurückziehen?
Ja. Sie können zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Zustimmung gegenüber Ihrer BKK widerrufen. Ihre Daten werden dann gelöscht.
Entstehen mir Nachteile, wenn ich den Fragebogen nicht ausfülle?
Wenn Sie den Fragebogen nicht zurücksenden, werden erst gar keine Krankenversicherungsdaten an die Universität Magdeburg übermittelt. Dadurch entstehen Ihnen keine Nachteile.
Kann ich der Nutzung der Krankenversicherungsdaten zustimmen, aber den Fragebogen nicht zurückschicken?
Möchten Sie nicht an der Befragung teilnehmen, aber die pseudonymisierten Krankenversicherungsdaten für wissenschaftliche Analysen freigeben, können Sie den Fragebogen unausgefüllt an die Universität Magdeburg senden. Wurden Sie für die Befragung angeschrieben und senden keinen Fragebogen an die Universität Magdeburg, werden auch keine Krankenversicherungsdaten übermittelt.
Datenschutz
Wie wird der Datenschutz eingehalten?
Zu jedem Zeitpunkt des Projektes gelten für Ihre Daten die Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union (EU), des Bundes und des Landes sowie das vom Landesdatenschutzbeauftragten bestätigte Datenschutzkonzept des Institut für Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung der Universität Magdeburg. Für die qualitativen Daten, die im Rahmen der Fokusgruppen erhoben werden, gilt zusätzlich das Datenschutzkonzept des DRK Generalsekretariats. Der Datenschutz im Projekt „Inno_RD“ wurde vom Datenschutzbeauftragten in Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Bayern, vom Bundesversicherungsamt sowie den Ethikkommissionen der Universitäten Magdeburg und Oldenburg geprüft.
Die Wissenschaftler unterschreiben eine Schweigepflichterklärung und werten Ihre Daten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken aus.
- Falls von Ihnen Rettungsdienst- oder Krankenkassendaten vorliegen: Ihre persönlichen Daten der Krankenversicherung und des Rettungsdienstes werden nur pseudonymisiert an die Wissenschaftler übermittelt. Das heißt, zu keiner Zeit ist es den Wissenschaftlern möglich, Rückschlüsse auf Sie als Person zu ziehen. Dies liegt unter anderem daran, dass bestimmte Angaben zur Ihrer Person gar nicht an die Wissenschaftler übermittelt werden (z.B. keine Übermittlung Ihres Namens, Anschrift, Geburtsdatum, Krankenversichertennummer).
- Falls Sie die Befragung beantwortet haben: Den auswertenden Wissenschaftlern liegt Ihr Fragebogen mit dem darauf aufgedruckten Pseudonym vor. Die Wissenschaftler kennen nicht Ihren Namen, Anschrift, Geburtsdatum oder Ihre Krankenversichertennummer.
- Falls Sie an einer Fokusgruppe teilgenommen haben: Die identifizierenden Merkmale der interviewten Personen wie Name und Organisation werden gesondert gespeichert, sodass keine Zuordnung zu den Transkripten bzw. Aussagen der Interviewten erfolgen kann. Es werden nur anonyme Angaben veröffentlicht.
Alle Experten einer Fokusgruppen erhalten vor einer Veröffentlichung von eigenen Inhalten oder Zitaten die Möglichkeit, den Grad der Anonymisierung ihrer eigenen Angaben und Person zu bestimmen. So können die Fokusgruppenteilnehmer mitbestimmen, ob über sie beispielsweise grobe Angaben (wie „ein Experte aus Deutschland“ versus „ein Experte aus dem Ausland“) in Veröffentlichungen preisgegeben werden dürfen.
Die Krankenversicherungs- und Rettungsdienstdaten werden gemäß den Vorschriften der „Guten Praxis Sekundärdatenanalyse“ am 30.06.2033 gelöscht bzw. vernichtet. In Anlehnung an diesen wissenschaftlichen Standard werden auch die Daten der Patientenbefragung und der Fokusgruppeninterviews am 30.06.2033 gelöscht. Die Videoaufnahmen der Fokusgruppeninterviews werden bereits zum Ende der Projektlaufzeit gelöscht (30.06.2020).
Nach welcher Rechtsgrundlage werden die Daten verarbeitet?
Für den Datenschutz findet die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anwendung.
Für die Rettungsdienstdaten gelten zudem u. a. die Landesrettungsdienstgesetze in Baden-Württemberg (insb. § 32 Abs. 2 und 3) und Bayern (insb. Art 47 Abs. 1 und 2 sowie Art. 46 Abs. 3). Diese erlauben, dass pseudonymisierte Daten für die Qualitätssicherung genutzt werden. Die Nutzung der Leitstellendaten ist in Bayern durch ein gesondertes Gesetz regelt (Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen [ILSG] Art. 9); zudem liegt die Zustimmung des zuständigen Ministeriums vor.
Für die Krankenkassendaten gelten v. a. § 67b und § 75 SGB X sowie Art. 32 Abs. 1 a, Art. 4 Abs. 11 in Verbindung mit Erwägungsgrund 32 der DSGVO sowie § 51 des BDSG.
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der personenbezogenen Daten der Experten der Fokusgruppeninterviews ist ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.
Die Verarbeitung von Daten im Zuge der Versichertenbefragung basiert auf der Pseudonymisierung in Verbindung mit ihrer Einwilligung im Zuge des konkludenten Handelns (=Rücksendung eines ausgefüllten Fragebogens an die auswertende Stelle; Art. 32 Abs. 1 a, Art. 4 Abs. 11 in Verbindung mit Erwägungsgrund 32 DSGVO sowie § 51 BDSG).
Wie kann ich erfahren, welche Daten über mich übermittelt werden?
Die Art der Daten, die die Universität Magdeburg maximal übermittelt bekommen kann, finden Sie im Abschnitt „Krankenversicherungsdaten“ und „Rettungsdienstdaten“.
Wenn Sie wissen möchten, welche Angaben dazu genau über Sie übermittelt wurden, können Sie bis zum 30.06.2033 Auskunft darüber erhalten. (Zu diesem Zeitpunkt werden die Daten an der Universität und dem Universitätsklinikum Magdeburg gelöscht.)
Sie können sich diesbezüglich direkt an Ihre Krankenkasse oder Ihren Rettungsdienstanbieter wenden (siehe Webseiten über diesen Link). Falls Unsicherheit besteht, an wen Sie sich wenden müssen, können wir Ihnen an der der Universität Magdeburg oder der Universität Oldenburg die Kontaktdaten nennen, wenn Sie uns sagen, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind/waren und in welcher Region der Rettungsdiensteinsatz stattfand. Dieses Vorgehen ist nötig, da Ihre Daten nur pseudonymisiert übermittelt werden.
Wie kann ich bewirken, dass meine Daten gelöscht werden?
Wenn Sie dies wünschen, werden Ihre Daten unverzüglich gelöscht. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die vor Ihrer Löschanfrage stattfand, wird davon nicht berührt.
- Krankenversicherungs-, Rettungsdienst- und Befragungsdaten: Sie können jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Zustimmung zur Datennutzung gegenüber Ihrer BKK oder gegenüber des Rettungsdienstanbieters per Brief oder E-Mail widerrufen (siehe Webseiten über diesen Link). Die Universität und das Universitätsklinikum Magdeburg löschen dann unverzüglich Ihre Daten. Falls Unsicherheit besteht, an wen Sie sich wenden müssen, können wir Ihnen an der der Universität Magdeburg oder der Universität Oldenburg die Kontaktdaten nennen, wenn Sie uns sagen, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind/waren und in welcher Region der Rettungsdiensteinsatz im Jahr 2016 stattfand. Dieses Vorgehen ist nötig, da Ihre Daten nur pseudonymisiert übermittelt werden.
- Daten der Fokusgruppeninterviews: Sie können die von Ihnen freiwillig angegebenen Daten jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist in Briefform an folgende Adresse zu richten:
oder an
Herrn PD Dr. habil. Enno Swart
Als von der Datenverarbeitung Betroffene/r kommen für Sie die folgenden Rechte in Betracht:
- Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerrufsrecht: Eine ggf. erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
- Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO; siehe nächster Abschnitt "An wen kan ich mich bei Anliegen zum Datenschutz wenden?")
An wen kann ich mich bei Anliegen zum Datenschutz wenden?
Jedes Mitglied des Projektkonsortiums verfügt über mindestens einen Ansprechpartner zum Datenschutz. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Melden Sie uns auch gerne, wenn Sie Anlass zu einer Beschwerde haben sollten. Möglicherweise hilft bereits ein Gespräch mit uns, um Missverständnisse zu klären.
Sie können sich mit Ihrer Beschwerde über Sacherverhalte, die Krankenkassen betreffen, aber auch direkt an das Bundesversicherungsamt, für die Rettungsdienste an die jeweiligen
Innenministerien (Bayern bzw. Baden-Württemberg) wenden. Beschwerden, die das gesamte Projekt betreffen, können auch an den Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt gerichtet werden, da die Studienleitung an der Universität Magdeburg verortet ist.
Veröffentlichung
Kann ich die Ergebnisse der Befragung und des Projektes erfahren?
Selbstverständlich. Die Ergebnisse werden auf dieser Webseite veröffentlicht oder verlinkt (siehe Reiter "Ergebnisse").
Ansprechpartner
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Sie können sich gerne an unsere Projektleitung der Universität Magdeburg wenden:
Sie können dafür auch gerne das Kontaktformular nutzen.
Quellen:
[1] Pohontsch NJ, Müller V, Brandner S et al. Gruppendiskussionen in der Versorgungsforschung – Teil 1: Einführung und Überlegungen zur Methodenwahl und Planung. Gesundheitswesen (Bundesverband der Arzte des Offentlichen Gesundheitsdienstes (Germany)) 2018; 80(10): 864–870. S.866.
[2] Stiehler S, Fritsche C, Reutlinger C. Der Einsatz von Fall-Vignetten; 2012. https://www.sozialraum.de/der-einsatz-von-fall-vignetten.phpp (23.08.2018)